Aktueller Stand zur Westumgehung Neunkirchen a. Br.

Neunkirchen a. Br., 21.11.24:

Es bewegt sich was! Das staatlichen Bauamt Bamberg arbeitet mit Prio an der Neuplanung einer Verkehrslösung für Neunkirchen am Brand. Ziel ist die Staatsstraße ST2243, welche heute durch den Ortskern von Neunkirchen und drei historischen Toren verläuft, als Staatsstraße zu ertüchtigen. Dabei wird eine zeitgemäße, klimaschonende und flächensparende Lösung ausgearbeitet (Quelle: staatliches Bauamt Bamberg).

1. Mögliche Varianten

Die Machbarkeit folgender Varianten wird aktuell durch das staatliche Bauamt Bamberg untersucht. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen.

1.1 Außerörtliche Varianten

Zur Entlastung Neunkirchens vom überörtlichen Verkehr werden zwei Trassenvarianten westlich von Neunkirchen untersucht (gelb und rot Markierung im Bild, Erklärung siehe unten). Hierzu erfolgen aktuell die Untersuchungen zur generellen Machbarkeit, welche in den finalen Zügen sind.

Ausklappen für aktuell laufende Prüfungen & Gutachten (Stand 21.11.2024)

– Naturschutzrechtliche Prüfungen (Prüfung der Flora & Fauna auf Herausforderungen im Trassenverlauf)
– Vermessungen (betroffener Flächen)
– Baugrunduntersuchungen (Prüfung der Tragfähigkeit in den betroffenen Bereichen)
– Kartierungen
Verkehrserhebung und – gutachten

Neuplanung Westumgehung Neunkirchen am Brand
Erklärung zur Variante Gelb – Ortsnahe

Ortsnahe Führung, welche ca. 100 Meter nördlich von Neunkirchen abzweigt. Die Straße wird um Neunkirchen herumgeführt und der Verkehr durch drei Kreisverkehre entschleunigt. Ca. 400 Meter kürzer und ebenfalls schmäler (ggü. alter Plan).

Von den Wohngebieten im Nord-Westen Neunkirchens wäre die Umgehung rund 100 Meter oder mehr entfernt. Also nicht nur 3 Meter wie heute z.B. in der Friedhofstraße. Um auch für Anwohner in diesem Bereich die Auswirkungen zu minimieren machen wir uns für einen Erdwall (ähnlich wie bei der Südumgehung) neben der Straße stark.

Erklärung zur Variante Rot – Optimierte Planfeststellungstrasse

Ähnliche Streckenführung wie im Plan 2017, allerdings geländenahe und Reduktion des Damm auf ein Minimum. Die Straße nach Ebersbach soll direkt auf die Umgehung geführt werden. Ca. 100 Meter kürzer und schmäler (ggü. alter Plan).

1.2 Nullvarianten

Neben den beiden Varianten westlich von Neunkirchen wird auch der Ausbau Neunkirchens zur Aufnahme des überregionalen Schwerlastverkehrs geprüft. Ziel hierbei ist, die heute durch Neunkirchen verlaufende Staatsstraße ST2243 nach den Anforderungen einer Staatsstraße in Neunkirchen auszubauen. In Untersuchung befindliche Variante .A. und .B.:

Nullvariante
Erklärung zur Nullvariante .A. „Grundschule“

Die Untersuchung der Nullvariante .A. (Forchheimer Str. – Forchheimer Tor – Friedhofstr. – Grundschule – Erleinhofer Str. Henkersteg) erfolgt derzeit.

Die hierzu erforderlichen Vermessungsarbeiten wurden durchgeführt und bestehende Straßen wie auch Gehwegbreiten erfasst. An mehreren Stellen ist kein ausreichender Platz um eine Staatstraße aufzunehmen und Geh- sowie Radwege anzubieten. Der deshalb damit einhergehende Rückbau von Immobilien (d.h. Enteignung und Abriss) ist teil der Untersuchung. Die heutigen Gefahrenpunkte würden zusätzlich belastet, was z.B. eine Vervielfachung des LKW Verkehr vor der Neune Grundschule zur Folge hätte. (siehe Gemeinsam für Sicherheit)
Auf dieser Basis und in Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange erfolgt die Machbarkeitsstudie zu dieser Lösung.

Stand 26.11.24 wird diese Variante einer genauen Prüfung und Machbarkeit unterzogen

Erklärung zur Nullvariante .B. „Innerer Markt“

Die Nullvariante .B. (Forchheimer Str. – Forchheimer Tor – Innerer Markt – Gräfenberger Straße) sieht den Ausbau des gesamten Straßenzugs als Staatsstraße vor. Als solche gilt es große LKW im Begegnungsverkehr die Problemlose Durchfahrt (auch im Begegnungsverkehr) zu ermöglichen. Auch in dieser Variante wird der Rückbau von Immobilien und historische Bauten geprüft um eine ausreichende Breite der Straße herzustellen.

Stand 26.11.2024 wird diese Variante argumentativ ausgeschlossen.


2. Ausblick

Auf Basis der verschiedenen Varianten und Machbarkeitsanalysen sind die nächsten Schritte:

Timeline Neuplanung
Beschreibung der Schritte:
  1. Definition einer Vorzugsvariante 1. HJ 2025: Festlegung welche Variante detailliert geplant wird (gelb, rot oder Nullvariante .A.)
  2. Detaillierte Planung der Vorzugsvariante in 2025, d.h.:
    Festlegung des genauen Trassenverlaufs
    Prüfung von Grunderwerb und Planung von Rückbaumaßnahmen (bsp: Vorbereitung zum Abriss von Wohnhäuser bei der Nullvariante)
    Planung von Ausgleichsmaßnahmen, wie der Schaffung neuer Biotope.
  3. Einleitung des Planfeststellungsverfahrens 1. HJ 2026
    Öffentliche Auslegung des Detailplans einer tragfähige und realisierbaren Lösung für Neunkirchen am Brand

Wir bitten weiterhin um Geduld. Die Planung (insbesondere der gelb – Ortsnahe Variante) ist vielversprechende und die Prämissen einer zeitgemäßen, klimaschonenden und flächensparenden Lösung werden erfüllt. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens mag lang erscheinen, ist jedoch für eine gründliche und rechtssichere Umsetzung dieser Größenordnung aufwendig und essenziell. Und es geht im Vergleich zu anderen Projekten schneller (laut offizielle Stellen).

Die Terminplanung liegt in der Verantwortung des Baulastträgers (Freistaat Bayern). Der Marktgemeinderat und die Öffentlichkeit wird von den Behörden zyklisch informieren. Oben genannte Zeiträume sind auf Basis der Faktenlage ermittelt.


3. Unsere Position…

Die „Nullvariante“ hätte gravierende Folgen für Neunkirchen am Brand. Der überörtliche Schwerverkehr würde sich direkt vor der Grundschule und dem alten Friedhof konzentrieren, da die bisherige 7,5-Tonnen-Beschränkung ersatzlos entfiele. Dies würde nicht nur zu einem deutlichen Anstieg des Verkehrs durch Neunkirchen führen, sondern auch die Sicherheit von Kindern und Senioren für kommende Generationen erheblich verschlechtern.

Gemeinsam für die beste Lösung!

Wir glauben fest daran: Wo ein ehrlicher Wille zu realen Lösungen besteht, findet sich auch ein gemeinsamer Weg.
Deshalb setzen wir uns entschlossen für eine kompakte und reduzierte Lösung gelb – Ortsnahe Variante ein. Nur eine außerörtliche Variante kann die Lebensqualität und Sicherheit im Ort nachhaltig verbessern. Diese Lösung bringt viele Vorteile mit sich, darunter:

  • Verbesserte Verkehrssicherheit für alle Generationen
  • Entlastung des Ortskerns vom Schwerverkehr
  • Berücksichtigung von Umwelt- und Tierschutz sowie der Interessen der angrenzenden Anwohner.

Gemeinsam für eine bessere Zukunft für Neunkirchen am Brand.

Quellenangabe des Vorentwurfs (Bild) und weitere Details: Staatliches Bauamt, Neuauflage der Planung zu einer möglichen Westumgehung (bayern.de)
Bericht aus den Medien zur Präsentation im Gemeinderat: Fränkischer Tag