Aktueller Stand zur Verkehrssituation Neunkirchen am Brand – innerörtlichen Variante oder Westumgehung

Neunkirchen a. Br., 21.11.24:

Es bewegt sich was! Das staatlichen Bauamt Bamberg arbeitet mit Prio an der Neuplanung einer Verkehrslösung für Neunkirchen am Brand. Ziel ist die Staatsstraße ST2243, welche heute durch den Ortskern von Neunkirchen und drei historischen Toren verläuft, als Staatsstraße zu ertüchtigen. Dabei wird eine zeitgemäße, klimaschonende und flächensparende Lösung ausgearbeitet (Quelle: staatliches Bauamt Bamberg).

Mögliche Lösungsvarianten

Varianten NKB

Drei Varianten werden aktuell durch das staatliche Bauamt Bamberg untersucht, siehe Bild. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen.

Eine detaillierte Erklärung der Varianten folgt unten (klick auf die Texte). Ebenso der voraussichtliche Zeitstrahl zur Planfeststellung einer dieser drei Varianten.

AUSSERÖRTLICHE VARIANTEN (klick für Details)

Zur Entlastung Neunkirchens vom überörtlichen Verkehr werden zwei Trassenvarianten westlich von Neunkirchen untersucht. Die beiden Varianten sind im Vorentwurf gelb und rot eingezeichnet sowie nachfolgend erklärt. Hierzu erfolgen aktuell die Untersuchungen zur generellen Machbarkeit, welche in den finalen Zügen sind.

Neuplanung Westumgehung Neunkirchen am Brand

Gelb – Ortsnahe Variante

Ortsnahe Führung, welche ca. 100 Meter nördlich von Neunkirchen abzweigt. Die Straße wird um Neunkirchen herumgeführt und der Verkehr durch drei Kreisverkehre entschleunigt. Ca. 400 Meter kürzer und ebenfalls schmäler (ggü. alter Plan).

Von den Wohngebieten im Nord-Westen Neunkirchens wäre die Umgehung rund 100 Meter oder mehr entfernt. Also nicht nur 3 Meter wie heute z.B. in der Friedhofstraße. Um auch für Anwohner in diesem Bereich die Auswirkungen zu minimieren machen wir uns für einen Erdwall (ähnlich wie bei der Südumgehung) neben der Straße stark.

Rot – Optimierte alte Variante

Ähnliche Streckenführung wie im Plan 2017, allerdings geländenahe und Reduktion des Damm auf ein Minimum. Die Straße nach Ebersbach soll direkt auf die Umgehung geführt werden. Ca. 100 Meter kürzer und schmäler (ggü. alter Plan).

BLAU – Alte Variante

Die im Bild blau eigezeichnete Variante dient nur zur Veranschaulichung und wird NICHT geplant. Es handelt sich um die alte Planung aus 2017 mit einem überdimensionierten Damm und Straßenquerschnitt. Diese Variante ist nicht Teil der Planung!

Derzeitige Aktivitäten:

(stand 21.11.2024)
– Naturschutzrechtliche Prüfungen (Prüfung der Flora & Fauna auf Herausforderungen im Trassenverlauf)
– Vermessungen (betroffener Flächen)
– Baugrunduntersuchungen (Prüfung der Tragfähigkeit in den betroffenen Bereichen)
– Kartierungen
Verkehrserhebung und – gutachten

NULLVARIANTEN (klick für Details)

Neben den beiden Varianten westlich von Neunkirchen wird auch der Ausbau Neunkirchens zur Aufnahme des überregionalen Schwerlastverkehrs geprüft. Ziel hierbei ist, die heute durch Neunkirchen verlaufende Staatsstraße ST2243 nach den Anforderungen einer Staatsstraße in Neunkirchen auszubauen. In Untersuchung befindliche Variante .A. und .B.:

Nullvariante
Erklärung zur Nullvariante .A. „Grundschule“

Die Untersuchung der Nullvariante .A. (Forchheimer Str. – Forchheimer Tor – Friedhofstr. – Grundschule – Erleinhofer Str. Henkersteg) erfolgt derzeit.

Die hierzu erforderlichen Vermessungsarbeiten wurden durchgeführt und bestehende Straßen wie auch Gehwegbreiten erfasst. An mehreren Stellen ist kein ausreichender Platz um eine Staatstraße aufzunehmen und Geh- sowie Radwege anzubieten. Der deshalb damit einhergehende Rückbau von Immobilien (d.h. Enteignung und Abriss) ist teil der Untersuchung. Die heutigen Gefahrenpunkte würden zusätzlich belastet, was z.B. eine Vervielfachung des LKW Verkehr vor der Neune Grundschule zur Folge hätte. (siehe Gemeinsam für Sicherheit)
Auf dieser Basis und in Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange erfolgt die Machbarkeitsstudie zu dieser Lösung.

Stand 26.11.24 wird diese Variante einer genauen Prüfung und Machbarkeit unterzogen

Erklärung zur Nullvariante .B. „Innerer Markt“

Die Nullvariante .B. (Forchheimer Str. – Forchheimer Tor – Innerer Markt – Gräfenberger Straße) sieht den Ausbau des gesamten Straßenzugs als Staatsstraße vor. Als solche gilt es große LKW im Begegnungsverkehr die Problemlose Durchfahrt (auch im Begegnungsverkehr) zu ermöglichen. Auch in dieser Variante wird der Rückbau von Immobilien und historische Bauten geprüft um eine ausreichende Breite der Straße herzustellen.

Stand 26.11.2024 wird diese Variante argumentativ ausgeschlossen.


Zeitplan

Timeline

Planungsschritte:1
1. Definition einer Vorzugsvariante 1. HJ 2025: Festlegung welche Variante detailliert geplant wird (gelb, rot oder Nullvariante .A.)
2. Detaillierte Planung dieser Vorzugsvariante in 2025 (genauen Trassenverlauf, Vorbereitung Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, …)
3. Einleitung des Planfeststellungsverfahren ca. 1. HJ 2026
Öffentliche Auslegung der Lösung für Neunkirchen am Brand

Die gelb – Ortsnahe Variante ist vielversprechende und erfüllt die Prämissen einer zeitgemäßen, klimaschonenden und flächensparenden Lösung. Die Dauer der Planung erscheint lang, ist aber für den umfangreichen Prozess essenziell. Also noch etwas Geduld…


Unsere Position

Die „Nullvariante“ hätte gravierende Folgen für Neunkirchen am Brand. Der überörtliche Schwerverkehr würde sich vor der Grundschule und am alten Friedhof konzentrieren, da die bisherige 7,5-Tonnen-Beschränkung entfallen würde. Neben den Anstieg des (Schwerlast-) Verkehrs verschlechtert dies die Sicherheit von Kindern und Senioren kommender Generationen.

Gemeinsam für die beste Lösung!

Wir glauben fest daran: Wo ein ehrlicher Wille zu realen Lösungen besteht, findet sich auch ein gemeinsamer Weg.
Deshalb setzen wir uns entschlossen für die kompakte und reduzierte Lösung gelb – Ortsnahe Variante ein. Nur eine außerörtliche Variante kann die Lebensqualität und Sicherheit im Ort nachhaltig verbessern.

Gemeinsam für eine bessere Zukunft für Neunkirchen am Brand.



Quellen:
Quellenangabe des Vorentwurfs (Bild) und weitere Details: Staatliches Bauamt, Neuauflage der Planung zu einer möglichen Westumgehung (bayern.de)
Bericht aus den Medien zur Präsentation im Gemeinderat: Fränkischer Tag

Fußnoten:

  1. Die Terminplanung liegt in der Verantwortung des Baulastträgers (Freistaat Bayern). Der Marktgemeinderat und die Öffentlichkeit wird von den Behörden zyklisch informieren. Oben genannte Zeiträume sind auf Basis der Faktenlage. ↩︎