Bürgerentscheid 2026
Verkehrssituation Neunkirchen: Bürgerentscheid am 11. Januar 2026
Seit Jahren wird über die Umgehung westlich von Neunkirchen am Brand intensiv diskutiert. Mit der neuen Planung hat das Staatliche Bauamt wesentliche Verbesserungen erzielt: Die Straße wird schmaler, die Trasse um über 400 Meter kürzer und der Eingriff in die Umwelt deutlich reduziert. Einschnitte im Gelände dienen als natürlicher Lärmschutz, Kreisverkehre entschleunigen den Verkehr, und ein großer Damm entfällt.
Am 15. Oktober befasste sich der Marktgemeinderat erneut mit der Thematik und stellte die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Planung fest. Ergänzend wurde ein Ratsbegehren beschlossen.
Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind am 11. Januar 2026 an der Wahlurne gefragt, um über die Fragen zu entscheiden:
Bürgerbegehren:
Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um die Planungen zur Verlegung der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens am Brand zu verhindern?
– Ja / Nein –
Ratsbegehren:
Sind Sie dafür, dass der Markt Neunkirchen am Brand daran festhält, vom Freistaat Bayern eine Verlegung der Staatsstraße 2243 von der jetzigen Trasse durch den Innerort (Forchheimer Straße, Äußerer Markt, Innerer Markt, Erlanger Straße) zu fordern und keine diesbezüglichen Verhinderungsmaßnahmen zu ergreifen?
– Ja / Nein –

Antworten auf diese Fragen sind richtungsweisend für die Entwicklung des Ortes. Sie betreffen nicht nur die westlichen Anwohner, sondern uns alle hinsichtlich zukünftiger Lebensqualität, Sicherheit und Aufenthaltscharakter im Ortskern.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Informieren Sie sich umfassend zum Sachverhalt ohne populistische Meinungsbildung. Entscheiden Sie, wie sich ihre Heimat Neunkirchen zukünftig entwickeln soll – als moderner, lebenswerter Innerort der Begegnung oder als Durchgangsroute für den überörtlichen Verkehr.
Hinweis: Gemeinsam für Neunkirchen e.V. ist weder Initiator noch verantwortlich für den Bürgerentscheid.